AGB profi-tec GmbH
I. Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Verträge zwischen dem Unternehmen profi-tec GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch die profi-tec GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch die profi-tec GmbH schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.
II. Vertragsabschluss
Ein wirksamer Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn der der profi-tec GmbH erteilte Auftrag durch diese bestätigt wird, oder wenn diese durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.
III. Lieferung
Die profi-tec GmbH liefert ab Rheine inklusive Verpackung. Die Versandart wird von profi-tec GmbH bestimmt, wobei die entstehenden Versandkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der profi-tec GmbH die Lieferung unzumutbar oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Vor- oder Unterlieferanten entstehen – hat die profi-tec GmbH nicht zu vertreten. Die profi-tec GmbH ist berechtigt, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung des Vertrages für die profi-tec GmbH nur unter unzumutbaren Anstrengungen möglich wäre. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen ist die profi-tec GmbH jederzeit berechtigt.
IV. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des
Kaufgegenstandes geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die für den Transport vorgesehene Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der profi-tec GmbH verlassen hat. Soweit Drittleistungen (Versicherungsleistungen etc.) für die Kaufgegenstände zugunsten der profi-tec GmbH beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfalle an den Vertragspartner abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber der profi-tec GmbH als Versender. Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht wurden (Transportunternehmer) schließen eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus.
V. Preise
Die in den Listen und Angeboten genannten Preise der profi-tec GmbH gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen zuzüglich der jeweils zum Liefertermin geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Eventuell anfallende Zölle / Steuern / Abgaben sind vom Käufer zu tragen.
VI. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der profi-tec GmbH innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die profi-tec GmbH ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältesten Verbindlichkeiten zu verrechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung. Eine Zahlung gilt erst mit Verfügungsgewalt der profi-tec GmbH über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
2. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er insbesondere seine Zahlungen ein oder ist ein Scheck nicht einlösbar oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die profi-tec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. In diesem Fall ist die profi-tec GmbH außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder zwischen den Parteien unstreitig sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt – ausgenommen ihre Weiterveräußerung erfolgt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – im Eigentum der profi-tec GmbH bis zur Bezahlung des vollständigen Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Die Forderungen des Vertragspartners aus dem Weiterverkauf der noch nicht bezahlten Ware werden bereits jetzt zur Sicherung an die profi-tec GmbH abgetreten. Für den Fall, dass die Ware durch den Vertragspartner mit anderen, nicht der profi-tec GmbH gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von der profi-tec GmbH gelieferten Ware als abgetreten. Der
Vertragspartner ist ermächtigt, die abgetretene Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtung der profi-tec GmbH gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von der profi-tec GmbH gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf dieser Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen der profi-tec GmbH zulässig.
VIII. Gewährleistung
1. Mängelrügen sind gegenüber der profi-tec GmbH nur wirksam, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber der profi-tec GmbH geltend gemacht werden. Bei einer fristgerechten, berechtigten Mängelrüge kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichen oder gleichartigen Ware verlangt werden. Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Schadensersatzansprüche sind maximal in der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haftet die profi-tec GmbH nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn die profi-tec GmbH den Vertragspartner in einem nur an ihn gerichteten Schriftsatz diese Eigenschaftszusicherung abgegeben hat. Eine zugesicherte Eigenschaft kann nur für die von der profi-tec GmbH angebotenen und gelieferten Produkte übernommen werden. Die Integration und Nutzung von nicht durch die profi-tec GmbH gelieferten Produkte (Drittanbieter) kann zu einer Minderung von zugesicherten Eigenschaften führen. Eine Minderung von zugesicherten Eigenschaften stellt somit keinen Mangel dar, wenn die Produkte der profi-tec GmbH auf Produkte von Drittanbietern genutzt oder integriert werden. Eine gesonderte Gewährleistung der zugesicherten Eigenschaften kann bei Integration oder Nutzung von Produkten von Drittanbietern, nur durch einen Real-Test und in Form einer schriftlichen Bestätigung gegeben werden. Gewährleistungsansprüche gegen die profi-tec GmbH stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetz gegen die profi-tec GmbH richten, sind ausgeschlossen. Gerechtfertigte Rügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Kaufpreises, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Baugruppen / Platinen sowie elektronische od. mechanische Ersatzteile werden vor Versand geprüft und sind voll funktionsfähig.
Die zuvor genannten Ersatzteile werden grundsätzlich im „Tauschsystem“ gewechselt, somit sind alle ausgetauschten Ersatzteile innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung / oder bei Austausch durch unsere Techniker an profi-tec GmbH auszuhändigen, andernfalls wird eine Nachberechnung gestellt! Dieses kann bis zu 100% des berechneten Verkaufspreises betragen. Die zuvor genannten Ersatzteile sind auf Grund von Gewährleistungsansprüchen nur
durch unseren geschulten Servicetechniker auszutauschen! Bei einem Austausch dieser Teile durch den Kunden erlischt somit der Gewährleistungsanspruch.
Bei Rücksendung eines zugeschickten und nicht benötigten Ersatzteiles wird eine Einlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes, jedoch mind. 25 € berechnet. Eine Rücknahme von Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Tinte oder Flushing, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Sonderbestellungen von mehr als 1.000 € VK-Warenwert, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% fällig. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Von der profi-tec GmbH gelieferte Inkjet-Systeme können nur mit original profi-tec Tinten betrieben werden. Tinte von Drittherstellern kann nicht verarbeitet werden. Kratzer, mechanische Beschädigungen, Über-/ Unterspannungen, unsachgemäße/r Lagerung und Umgang, sowie grobe Fahrlässigkeit und Nutzung fremder Bauteile / Verbrauchsmaterial (z.B. Tinte v. Drittherstellern oder überlagerter oder falsch gelagerter Tinte) führen zum Ausschluss der Gewährleistung.
2. Erfüllungsort/Nacherfüllungsort: Soweit nicht anders bestimmt ist Erfüllungsort und Nacherfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der profi-tec GmbH, Rheine.
IX. Haftung für Schäden:
1. Die Haftung der Firma profi-tec GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus deliktischem Handel gemäß § 823 ff. BGB etc. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Hauptvertragspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschaden gemäß § 286 BGB.
Insoweit besteht eine Haftung für jeden Verschuldensgrad, die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schadens begrenzt.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung nach der obigen Regelung gegenüber der profi-tec GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Personen, derer sich die profi-tec GmbH zur Erfüllung des Auftrags bedient.
3. Auskünfte/Beratung: Soweit die profi-tec GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von der profi-tec GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
X. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten ist Steinfurt.
2. Für sämtliche Verträge gemäß Ziffer I dieser AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlüsse des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Norm des internationalen Privatrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Steinfurt ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
XI. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Aktualisiert: Januar 2025